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Geschätzte GeKoZH-Mitglieder
Liebe Leserinnen und Leser
Gerne machen wir Sie auf unseren neuen GeKoZH-Bericht aufmerksam: Mit einer umfassenden Analyse von Kostendaten von nicht beauftragten Spitex-Organisationen belegen wir Handlungsbedarf und setzen uns für eine Verbesserung des Systems der ambulanten Pflegefinanzierung ein. Zudem informieren wir Sie in diesem Mailing auch über die Aktualisierung unserer Praxishilfen zum Umgang mit Spitex-Einzelrechnungen. Wie bisher stehen die Praxishilfen exklusiv unseren Mitgliedsgemeinden zur Verfügung.
GeKoZH-Bericht «Nicht beauftragte Spitex-Organisationen: Analyse von Kostendaten, Handlungsbedarf aus Sicht der Zürcher Gemeinden»
Sie finden den GeKoZH-Bericht auf unserer Webseite hier und unsere Medienmitteilung hier (bitte beachten Sie, dass für beide Dateien eine Sperrfrist bis heute, 21. Januar 2026, 18 Uhr gilt).
Die Analyse wurde von einer GeKoZH-Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Adliswil, Bülach, Opfikon, Pfäffikon, Uster, Wädenswil, Winterthur, Zell und Zürich durchgeführt. Herzlichen Dank für die engagierte Mitarbeit!
Auf Basis des umfangreichen Controllings der Pflegebeiträge der Stadt Zürich, hat die Arbeitsgruppe eine Stichprobenerhebung bei 64 privaten nicht beauftragten Spitex-Firmen vorgenommen. Die Analyse ist aussagekräftig, weil sie 74 Prozent aller Pflegestunden der privaten nicht beauftragten Spitex-Firmen 2023 im Kanton Zürich abdeckt. Für die Analyse wurden die relevanten betrieblichen Unterlagen, namentlich die Kostenrechnungen, Lohnjournale, Zeit-/Leistungserfassungen, Jahresrechnungen und Spitex-Statistikangaben, fürs Rechnungsjahr 2023 bei den 64 Firmen eingefordert und geprüft.
Die Analyse belegt gravierende Missstände
Die meisten geprüften Spitex-Organisationen halten sich nicht an die verbindlichen kantonalen Vorgaben zur Berechnung der Pflegekosten. Folglich bezahlen die Zürcher Gemeinden Pflegekosten, die auf fehler- und lückenhaften Pflegekostendaten basieren. Gemäss Analyse entsprechen die vom Kanton festgesetzten Normkosten nicht den tatsächlichen Pflegekosten, sondern sind vermutlich deutlich zu hoch. Die Problematik ist systemweit und der Handlungsspielraum der einzelnen Gemeinden beschränkt. Die GeKoZH ortet den Handlungsbedarf vordringlich beim Kanton und den Spitex-Organisationen.
GeKoZH und das Amt für Gesundheit arbeiten an Massnahmen zur Verbesserung
Die GeKoZH will rasch systemweite Verbesserungen herbeiführen. Deshalb hat sie die Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit des Kantons Zürich intensiviert und arbeitet gemeinsam an zielführenden Massnahmen.
Zudem setzt sich die GeKoZH für ein koordiniertes, einheitliches Vorgehen der Gemeinden gegenüber den Spitex-Organisationen ein. Die GeKoZH empfiehlt den Gemeinden derzeit keine weiterführenden Massnahmen. Die einzelnen Gemeinden sollen sich auf die Kontrolle der Spitex-Einzelrechnungen konzentrieren. Hierzu finden Sie unsere Praxishilfen im Mitgliederbereich der GeKoZH-Webseite (siehe unten).
Webinar zum GeKoZH-Bericht «Nicht beauftragte Spitex-Organisationen: Analyse von Kostendaten» am Dienstag, 3. Februar 2026, 12.30–13.30 Uhr, exklusiv für Mitgliedsgemeinden.
An diesem Webinar werden die Ergebnisse der Kostendatenanalyse präsentiert und Fragen dazu beantworten werden. Wir bitten um Anmeldung über diesen Link.
Aktualisierung der Praxishilfen zum Umgang mit Spitex-Einzelrechnungen
Wir haben die Praxishilfen bezüglich der Angehörigenpflege aktualisiert. Damit tragen wir den Neuerungen Rechnung, welche die Gesundheitsdirektion per 1. Januar 2026 eingeführt hat:
· Spitex-Organisationen müssen Grundpflegeleistungen (KLV C) durch pflegende Angehörigen in ihrer Rechnungstellung an die Gemeinden neu separat ausweisen.
· Separates, tieferes Normdefizit für KLV C-Leistungen von pflegenden Angehörigen muss angewendet werden.
Leitfaden und Merkblatt umfassen neue Hinweise zur Abrechnung von KLV C-Leistungen von pflegenden Angehörigen. Zudem haben wir zwei Praxishilfen ergänzt:
· Liste der spezialisierten Spitex-Organisationen der Angehörigenpflege
· Textvorlage zur Einforderung von separater Ausweisung von KLV C-Leistungen durch pflegende Angehörige.
Die Liste und die Textvorlage liefern unseren Mitgliedsgemeinden eine Hilfestellung zum Prüfen und Einfordern einer separaten Ausweisung von KLV C-Leistungen von pflegenden Angehörigen. Die Mitgliedsgemeinden können die Liste nutzen, um zu prüfen, ob zumindest die genannten Spitex-Organisationen KLV C-Leistungen separat ausweisen. Allerdings ist zu beachten, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und zudem Spitex-Organisationen sowohl Grundpflege durch reguläres Spitex-Personal als auch die Anstellung pflegender Angehöriger anbieten können.
Bitte leiten Sie diese E-Mail auch an die zuständige Stelle «Pflegefinanzierung / Rechnungsprüfung» in Ihrer Gemeinde oder Stadt weiter. Danke!
Die Praxishilfen stehen exklusiv den GeKoZH-Mitgliedern zur Verfügung. Alle Dokumente finden sich im Mitgliederbereich der GeKoZH-Webseite hier.
Wir freuen uns, dass wir viele von Ihnen schon bald an unserem Vernetzungsanlass zum Thema «Medizinische Grundversorgung: kommunale Herausforderungen und innovative Modelle» begrüssen dürfen.
Freundliche Grüsse
Kathrin Frey, Geschäftsführerin GeKoZH
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