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GeKoZH: Mailing Januar 2024

GeKoZH: Mailing Januar 2024

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Liebe GeKoZH-Mitglieder
Liebe Leserinnen und Leser

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und hoffen, Sie schon bald persönlich anzutreffen: Am GeKoZH Vernetzungsanlass vom 1. Februar diskutieren wir über den wachsenden Bedarf an Pflegepersonal, steigende Pflegekosten und Lösungsansätze. Etwa 30 Plätze sind noch frei, Sie können sich bis zum 23. Januar hier anmelden.

Wir haben die Website wieder für Sie aktualisiert und insbesondere möchte ich auf folgende Themen, die auf kantonaler Ebene bearbeitet werden, aufmerksam machen:

Bei der Überarbeitung der kantonalen Pflegeheimbettenplanung werden der GPV und die GeKoZH einbezogen, da die Gemeinden für die Pflegeversorgung hauptverantwortlich sind. Der Regierungsrat bleibt weiterhin zuständig für die Bewilligung der Pflegeheime, künftig sollen die jeweilige Versorgungsregion konsultiert und weitere Kriterien berücksichtigt werden. Anfangs November 2023 hat Peter Indra vom Amt für Gesundheit über Ziele und Vorgehen des Projekts informiert (Schreiben der GD, Amt für Gesundheit). Die zurzeit laufende Bildung von Versorgungsregionen im Kanton Zürich ist zentral und auch die Prozesse bei der Bewilligung von Pflegebetten sowie die Rollen der Pflegeheime, des Kantons und der Gemeinden bzw. Versorgungsregionen werden diskutiert. Wichtige Grundlagen für die Bewilligung bilden die Prognose des Bedarfs von Pflegebetten sowie die Beurteilung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Pflegeheime. Diese Themen werden in Teilprojekten und mit vielen Stakeholdern (inkl. Artiset, senesuisse) bearbeitet, zudem gibt es ein Sounding Board und eine Begleitgruppe. Die GeKoZH setzt sich im Projekt für praxistaugliche, realitätsnahe Lösungen ein, die auch in Zukunft funktionieren sollen (vgl. GeKoZH Bericht Versorgungsplanung). Die Zusammenarbeit im Projekt ist positiv und die Anliegen der GeKoZH werden von den Verantwortlichen im Amt für Gesundheit wahrgenommen. 

Sozialamt Kt. ZH: Stärkung Betreuung im Alter, mehr Betreuungsleistungen zu Hause
Der Kanton Zürich passt die Zusatzleistungsverordnung (ZLV) per 1. Januar 2025 an, um mehr Betreuungsleistungen zu Hause zu finanzieren und so auch Heimeintritte zu verzögern oder zu verhindern. Vorgesehen sind die Erweiterung des Leistungskatalogs für Hilfe und Betreuung zu Hause, die Anerkennung zusätzlicher Leistungsanbieter sowie die Erhöhung der Stundenansätze für private Hilfe und Betreuung. Der Verordnungsentwurf war Anfang 2023 in der Vernehmlassung (www.vernehmlassungen.zh.ch Suchbegriff: Zusatzleistungsverordnung). Die geplanten Änderungen der ZLV stossen auf grosses Interesse. Aktuell führt das Sozialamt Kanton Zürich Workshops mit verschiedenen Stakeholdern – inklusive Gemeinden – durch. Damit soll eine praxisnahe Verordnung entstehen und eine möglichst reibungslose Einführung ab Januar 2025 gelingen. 

Pflegefachkräftemangel: Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Zürich
Zur Umsetzung der Pflegeinitiative wurde ein neues Bundesgesetz erlassen und damit werden Bund und Kantone verpflichtet, für ausreichend Pflegepersonal und eine starke Pflege zu sorgen. Im Kanton Zürich zuständig sind das Amt für Gesundheit sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt. In einem ersten Schritt (Ausbildungsoffensive) sollen finanzielle Anreize die Ausbildung von Pflegefachpersonen fördern. Höhere Fachschulen erhalten Zuschüsse, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen und Ausbildungsbetriebe wie zum Beispiel Spitäler, Pflegeheime oder Spitex-Organisationen finanziell zu unterstützen. Zudem sollen Studierende während der Pflegeausbildung bei Bedarf zur Sicherung ihres Lebensunterhalts finanziell unterstützt werden. Die erste Etappe der Pflegeinitiative soll im Kanton Zürich ab 2024 umgesetzt werden (weitere Infos hier). Aktuell wird die Umsetzung mit verschiedenen Stakeholdern diskutiert und geplant, wobei die Gemeinden (GPV, GeKoZH) bisher nicht daran beteiligt waren. Der Pflegefachkräftemangel ist brisant und betrifft künftig vor allem die Langzeitpflege und damit auch die Zürcher Gemeinden.

Falls Sie zu diesen Themen Fragen oder Kommentare haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden (Geschäftsstelle (geko-zh.ch)).

Ein letzter Hinweis: Der Regierungsrat hat neue AÜP-Tarife zwischen tarifsuisse ag und den Leistungserbringerverbänden genehmigt (RRB 261/2023). Betriebe können für Krankenkassen von tarifsuisse ag rückwirkend ab 1. Januar 2023 den neuen Tarif geltend machen. Für die anderen Tarifpartner gelten die bisherigen Tarife.

Herzliche Grüsse
Claudia Farley
Geschäftsführerin

 

 

 

  

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