Die GeKoZH hat in ihrem ersten Vereinsjahr alle Mitglieder zu ihren Prioritäten betreffend Gesundheits-, Alters- und Pflegeversorgung befragt. Aufgrund der Rückmeldungen und abgestimmt auf die Vereinsstatuten fokussiert die GeKoZH ihre aktuellen Tätigkeiten auf drei grosse Themenbereiche: Die Pflegefinanzierung, die Versorgungsplanung und die integrierte Versorgung. Der gesamte Wissens- und Erfahrungsschatz aus der GeKoZH kann dazu beitragen, dass für bestehende Probleme auch neue Ideen entwickelt und pragmatische Lösungen umgesetzt werden.
An der Mitgliederversammlung vom 8. Juni 2023 wurden die vorgesehenen Tätigkeiten gutgeheissen. Details dazu finden Sie hier.
Pflegefinanzierung
Ziel der Pflegefinanzierung ist, dass alte und kranke Menschen die notwendige Pflege und Betreuung zu Hause oder im Alters- und Pflegeheim erhalten - unabhängig von Einkommen und Vermögen. Im Kanton Zürich sind die jeweiligen Wohngemeinden verpflichtet, die Pflegekosten mitzutragen. Die nach Abzug der Beiträge von Krankenkassen und LeistungsbezügerInnen verbleibenden Gemeindebeiträge, die sogenannte Restfinanzierung, werden durch den Kanton anhand der Normkosten bzw. des Normdefizits berechnet und geregelt.
Seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung sind die Ausgaben für diese Restfinanzierung für die Zürcher Gemeinden laufend gestiegen, ohne dass diese die Kostentreiber beeinflussen können. Einerseits werden immer mehr Menschen älter und somit steigt auch der Pflegebedarf. Andererseits sind in den vergangenen Jahren auch die Normkosten für die Pflege gestiegen. Diese Steigerung ging einseitig zu Lasten der Gemeindebeiträge, während die Beiträge von Krankenkassen und LeistungsbezügerInnen fast unverändert blieben. Gleichzeitig wurde die Pflegefinanzierung für die Gemeinden komplexer und administrativ aufwändiger.
Die GeKoZH will die Mitgliedsgemeinden unterstützen, indem Know-How aus der GeKoZH gesammelt, Erfahrungsaustausch erleichtert und die wichtigsten Wissensgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen gemeinsame Anliegen der Mitglieder mit Partnern bzw. Stakeholdern erörtert und auf gesundheitspolitischer Ebene thematisiert werden.
Versorgungsplanung
Gemäss Zürcher Pflegegesetz sind alle Gemeinden verpflichtet, für ihre Bevölkerung eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre Pflegeversorgung sicherzustellen und ihre EinwohnerInnen entsprechend zu informieren und zu beraten (vgl. Pflegeversorgungskonzept). Dazu können die Gemeinden eigene Spitex-Dienste oder Alters- und Pflegeheime betreiben und/oder andere Anbieter beauftragen und/oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen einsetzen. Der Kanton erteilt diesen Leistungserbringern die Betriebs- bzw. Berufsbewilligungen, solange sie die notwendigen Kriterien erfüllen.
Um den Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen besser und auch künftig zu entsprechen und den steigenden Pflegekosten entgegenzuwirken, bemühen sich die Gemeinden durch vorgelagerte, ambulante bzw. intermediäre Angebote, um die Pflegeheimaufenthalte wenn möglich zu vermeiden oder den Heimeintritt hinauszuzögern. Für die Gemeinden sind die Steuerungsmöglichkeiten im fragmentierten System der Pflegeversorgung jedoch beschränkt, woraus eine teure Überversorgung oder eine problematische Unterversorgung resultieren kann.
Obwohl der Kanton Prognosen zum zukünftigen Pflegebedarf veröffentlicht hat, fehlt den einzelnen Gemeinden dabei die Planungssicherheit. Deshalb setzt sich die GeKoZH für bessere Steuerungsmöglichkeiten und ausreichend Spielraum auf Gemeindeebene ein, um die Pflegeversorgung bedarfsgerecht planen und weiterentwickeln zu können.
Integrierte Versorgung
Die heutige Versorgung von alten und kranken Menschen ist fragmentiert; viele verschiedene ambulante und stationäre Leistungserbringer und Kostenträger sind für die Gesundheits-, Alters- und Pflegeversorgung zuständig. Der Nutzen für die betroffenen Menschen und die Gesamtbevölkerung sowie eine bessere Wirkung und mehr Effizienz der Leistungen sind Ziele der integrierten Versorgung. Wichtige Erfolgsfaktoren sind sowohl die verbindliche Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren, als auch Finanzierungs- und Vergütungsmodelle sowie digitale Hilfsmittel, die diese Zusammenarbeit begünstigen.
Viele Zürcher Gemeinden überarbeiten ihre Altersstrategien oder Versorgungskonzepte, vernetzen sich mit anderen Gemeinden oder entwickeln gemeinsame Lösungen mit Leistungserbringern. Die GekoZH will diese Good Practice aufzeigen und ihren Blick auch über die Kantonsgrenze und in die Zukunft richten. Dieses Wissen über innovative Versorgungsmodelle sowie deren Kosten und Nutzen, will die GeKoZH sammeln und für ihre Mitglieder zugänglich machen
Querschnittsthema Alter
Abgestimmt auf die Vereinsstatuten, fokussiert die GeKoZH auf drei grosse Themenbereiche: Die Pflegefinanzierung, die Versorgungsplanung und die integrierte Versorgung. Diese Themenbereiche verbindet der Bereich Alter als zentrales Querschnittsthema.
Kommunale Altersarbeit befasst sich neben den oben genannten Themen mit wichtigen Querschnittsaufgaben wie die Bereiche Soziales, Wohnen und Gesundheit. Die Zürcher Gemeinden haben bezüglich Alterspolitik und -arbeit einen grossen Gestaltungsspielraum, der sich vorteilhaft auf die Pflegeversorgung auswirken kann. Themen wie Wohnen und Betreuung, Gesundheitsförderung und soziale Teilhabe, Angehörige und Freiwillige, öffentlicher Raum und Mobilität, Information und Kommunikation spielen dabei eine wichtige Rolle. Dabei sind aus Sicht der GeKoZH die dringendsten Anliegen das Wohnen im Alter, die Betreuung zu Hause und die Freiwilligenarbeit.