Gemäss Zürcher Pflegegesetz sind alle Gemeinden verpflichtet, für ihre Bevölkerung eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre Pflegeversorgung sicherzustellen und ihre EinwohnerInnen entsprechend zu informieren und zu beraten (vgl. Pflegeversorgungskonzept). Dazu können die Gemeinden eigene Spitex-Dienste oder Alters- und Pflegeheime betreiben und/oder andere Anbieter beauftragen und/oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen einsetzen. Der Kanton erteilt diesen Leistungserbringern die Betriebs- bzw. Berufsbewilligungen, solange sie die notwendigen Kriterien erfüllen.

Um den Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen besser und auch künftig zu entsprechen und den steigenden Pflegekosten entgegenzuwirken, bemühen sich die Gemeinden durch vorgelagerte, ambulante bzw. intermediäre Angebote, um die Pflegeheimaufenthalte wenn möglich zu vermeiden oder den Heimeintritt hinauszuzögern. Für die Gemeinden sind die Steuerungsmöglichkeiten im fragmentierten System der Pflegeversorgung jedoch beschränkt, woraus eine teure Überversorgung oder eine problematische Unterversorgung resultieren kann.

Obwohl der Kanton Prognosen zum zukünftigen Pflegebedarf veröffentlicht hat, fehlt den einzelnen Gemeinden dabei die Planungssicherheit. Deshalb setzt sich die GeKoZH für bessere Steuerungsmöglichkeiten und ausreichend Spielraum auf Gemeindeebene ein, um die Pflegeversorgung bedarfsgerecht planen und weiterentwickeln zu können.

Zum GeKoZH Bericht Versorgungsplanung