Ziel der Pflegefinanzierung ist, dass alte und kranke Menschen die notwendige Pflege und Betreuung zu Hause oder im Alters- und Pflegeheim erhalten - unabhängig von Einkommen und Vermögen. Im Kanton Zürich sind die jeweiligen Wohngemeinden verpflichtet, die Pflegekosten mitzutragen. Die nach Abzug der Beiträge von Krankenkassen und LeistungsbezügerInnen verbleibenden Gemeindebeiträge, die sogenannte Restfinanzierung, werden durch den Kanton anhand der Normkosten bzw. des Normdefizits berechnet und geregelt.

Seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung sind die Ausgaben für diese Restfinanzierung für die Zürcher Gemeinden laufend gestiegen, ohne dass diese die Kostentreiber beeinflussen können. Einerseits werden immer mehr Menschen älter und somit steigt auch der Pflegebedarf. Andererseits sind in den vergangenen Jahren auch die Normkosten für die Pflege gestiegen. Diese Steigerung ging einseitig zu Lasten der Gemeindebeiträge, während die Beiträge von Krankenkassen und LeistungsbezügerInnen fast unverändert blieben. Gleichzeitig wurde die Pflegefinanzierung für die Gemeinden komplexer und administrativ aufwändiger.

Die GeKoZH will die Mitgliedsgemeinden unterstützen, indem Know-How aus der GeKoZH gesammelt, Erfahrungsaustausch erleichtert und die wichtigsten Wissensgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen gemeinsame Anliegen der Mitglieder mit Partnern bzw. Stakeholdern erörtert und auf gesundheitspolitischer Ebene thematisiert werden.

Zum GeKoZH Bericht Pflegefinanzierung