Aktualisierte GeKoZH-Praxishilfen zum Umgang mit Spitex-Einzelrechnungen
Die GeKoZH hat ihre Praxishilfen zum Umgang mit Spitex-Einzelrechnungen aktualisiert (April 2026). Sie umfassen einen Leitfaden und ein Merkblatt mit Standards ambulante Pflege, eine Liste von Spitex-Organisationen der Angehörigenpflege sowie Textvorlagen für Schreiben an die Spitex-Organisationen und Krankenversicherer. Die Praxishilfen stehen exklusiv den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung und sind hier zu finden.

GeKoZH-Bericht zu den ambulanten Pflegekostendaten
Die GeKoZH engagiert sich seit ihrer Gründung für Verbesserungen bei der Pflegefinanzierung. Im Januar 2026 legte sie eine umfassende Analyse zur Situation im Bereich der ambulanten Pflegefinanzierung vor. Mit der Analyse belegt die GeKoZH, dass die meisten geprüften Spitex-Firmen ohne kommunalen Leistungsauftrag sich nicht an die verbindlichen kantonalen Vorgaben zur Berechnung der Pflegekosten halten. Die Zürcher Gemeinden zahlen damit Pflegebeiträge, die sich an fehler- und lückenhaften Normkosten orientieren. Gemäss der Analyse entsprechen die vom Kanton festgesetzten Normkosten nicht den tatsächlichen Pflegekosten, sondern sind tendenziell zu hoch. Die GeKoZH will eine systemweite Verbesserung hin zu einer korrekten Berechnung und Vergütung von Pflegerestkosten herbeiführen. Dazu arbeitet sie intensiv mit dem Amt für Gesundheit des Kantons Zürich an Massnahmen zur Kontrolle, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ambulanten Pflegevollkosten respektive Normkosten. Für mehr Details: GeKoZH-Bericht «Nicht beauftragte Spitex-Organisationen: Analyse von Kostendaten» und GeKoZH-Medienmitteilung vom 21. Januar 2026.

Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen: GeKoZH begleitet die kantonalen Neuerungen
Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Deshalb begrüsst es die GeKoZH grundsätzlich, dass ihre Leistungen anerkannt und entschädigt werden. Die GeKoZH hat sich gestützt auf ihre fundierten Grundlagenbericht intensiv für klare kantonale Rahmenbedingungen eingesetzt und Lösungsansätze für die drei föderalen Ebenen aufgezeigt.
Derzeit begleitet die GeKoZH die Umsetzung der Massnahmen, welche die Gesundheitsdirektion im August 2025 beschlossen hat (
Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion und GeKoZH-Medienmitteilung). Besonders wichtig ist, dass die die Spitex-Organisationen seit den 1. Januar 2026 bei der Rechnungsstellung gegenüber den Gemeinden separat ausweisen müssen, wie viele Pflegestunden durch Angehörige erbracht wurden. Zudem gilt ebenfalls seit dem 1. Januar 2026 ein separates, tieferes Normdefizit (maximaler Pflegerestkostenbeitrag) für Grundpflege durch pflegende Angehörige. Damit wird unverhältnismässig grosse Gewinnabschöpfung zulasten der Gemeinden bzw. Steuerzahlenden eingeschränkt und die kommunalen Pflegrestkosten wesentlich reduziert. Die GeKoZH befasst sich weiterhin intensiv mit dem Thema und sieht weiteren Handlungsbedarf.

Neue kantonale Pflegeheimbettenplanung: Grundlagen werden auf Gesetzesstufe verankert
Die neue Pflegeheimbettenplanung wird derzeit im Kantonsrat beraten (KR-Nr. 6055). Nach der Beratung des Geschäfts durch den Kantonsrat und nach Inkrafttreten des Gesetzes wird das Antragsverfahren für Pflegeheime voraussichtlich Anfang 2027 starten. Mit dem Gesetzgebungsprozess tritt die neue Pflegeheimliste ein Jahr später, voraussichtlich im Frühjahr 2028, in Kraft.

Die GeKoZH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2019 stark für eine neue Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich eingesetzt und im Jahr 2022 mit ihrem Bericht zur Versorgungsplanung im Kanton Zürich eine wichtige Grundlage vorgelegt. Die Gemeinden planen und finanzieren für ihre Bevölkerung die Langzeitpflege und haben deshalb bessere Steuerungsmöglichkeiten gefordert, damit es nicht zu einer teuren Überversorgung oder einer problematischen Unterversorgung kommen kann. Es ist ein zentrales Anliegen der GeKoZH, dass die Bewilligung von Pflegeplätzen künftig an den Bedarf gekoppelt wird und die Gemeinden bei der Bewilligung der neuen Pflegeheimliste aufgrund ihrer Zuständigkeiten angemessen einbezogen werden.
Im Projekt «Pflegeheimbettenplanung 2027» hat die Gesundheitsdirektion diese und weitere Anliegen der GeKoZH aufgenommen. Im Januar 2025 hat der Regierungsrat den provisorischen Versorgungsbericht sowie den Entwurf der Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung in die Vernehmlassung gegeben. Die Stellungnahme der GeKoZH finden sie
hier und den Vernehmlassungsbericht hier. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Regierungsrat beschlossen, die Grundlagen auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe zu verankern und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden expliziter zu regeln. Die Versorgungs- und Finanzierungsverantwortung bleibt bei den Gemeinden. Der Regierungsrat hat am 5. November 2025 das teilrevidierte Pflegegesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (RRB-Nr. 1120/2025).

Kantonales Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen»
Die Gesundheitsdirektion startete am 1. Januar 2026 ein dreijähriges Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen», um den Einsatz von Mobilen Palliative Care Teams im ganzen Kanton Zürich zu ermöglichen. Die Teams unterstützen das Pflegepersonal der Pflegeheime in komplexen palliativen Situationen. Die GeKoZH war an der Projektplanung und der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beteiligt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheitsdirektion Palliative Care | Kanton Zürich.

Stärkung der Betreuung im Alter: Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV)
Am 1. Januar 2025 trat die angepasste ZLV in Kraft. Damit wurde der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert, die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote wurden erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und -erbringer anerkannt. Mit diesen gezielten Anpassungen werden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Mehr Informationen finden Sie hier.

Umsetzungshilfen Zusatzleistungsverordnung (ZLV)
Das kantonale Sozialamt hat Informationen und Dokumente zur Umsetzung der Änderungen in der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) in Zusammenarbeit mit der Paul Schiller Stiftung und der Hochschule Luzern erstellt. Sie finden die Umsetzungshilfen hier

Abklärungsinstrumente Bedarf Betreuungsleistungen
Zur Abklärung des Bedarfs wurden verschiedene Instrumente entwickelt.

Abklärungsinstruments ELSA – Erhalt der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter
Die Stadt Zürich hat dieses Instrument mit der Berner Fachhochschule (BFH) entwickelt. Es umfasst fünf Abklärungsbereiche: Selbsteinschätzung, Selbstständigkeit/Bewegung/Mobilität, Ernährungszustand, kognitive Leistungsfähigkeit sowie soziales Umfeld. Die Stadt Zürich stellt das Abklärungsinstrument ELSA den interessierten Gemeinden und ZL-Durchführungsstellen als Mustervorlage zur Verfügung. Für die Anwendung des Instruments hat die BFH in Zusammenarbeit mit der GeKoZH einen Praxisleitfaden und einen Auswertungsschlüssel erstellt. Der Leitfaden erläutert, wie interessierte Gemeinden das Abklärungsinstrument ELSA zusammen mit dem ebenfalls neu erstellten Auswertungsschlüssel einsetzen können, um den Betreuungsbedarf und die passendenden Leistungsangebote für ältere Menschen zu ermitteln. Sie finden die Unterlagen unter folgenden Links:

Praxisleitfaden, Abklärungsinstrument ELSA und Auswertungsschlüssel

Abklärungsinstrument für psychosoziale Betreuung im Alter
Dieses Abklärungsinstrument stellt die Paul Schiller Stiftung zur Verfügung. Das von Prof. Dr. Carlo Knöpfel entwickelte Abklärungsinstrument für psychosoziale Betreuung im Alter steht als PDF zur Verfügung und kann direkt als digitales Formular angewendet werden. Es bietet einen Gesprächsleitfaden zu sieben Abklärungsbereichen, sozialdiagnostische Tools sowie eine Auswertung und einen darauf basierenden Betreuungsplan als Resultat der Abklärung. Alle Inforationen zu diesem Instrument finden Sie hier.

Merkblatt zur Melderechtlichen Erfassung von Personen in Alters- und Pflegeheimen
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat ein Merkblatt zur melderechtlichen Erfassung von Personen in Alters- und Pflegeheimen publiziert (August 2024). Eine Niederlassung in der Gemeinde des Pflegeheims ändert nichts an der Anwendung des Pflegegesetzes, da für die Pflegefinanzierung der Wohnort vor Eintritt ins Pflegeheim massgebend ist. Das Merkblatt finden Sie hier.

Pflegende Angehörige: Podcast mit Mark A. Wisskirchen
Im Podcast Politik im Dialog des Projekts «pasa bene» diskutieren Ständerätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte, Kt. AG), Stadtrat Mark A. Wisskirchen (EVP, Kloten, Präsident GeKoZH) und Gemeinderätin Gaby Oberson (Exekutive, SP, Hochdorf, Kt. LU) über das Anstellungsmodell. Die Quintessenz: Die Arbeit von pflegenden Angehörigen muss bewertet und gestützt darauf vergütet werden. Zahlreiche Zwischentöne aus der Diskussion regen die Politik – und auch weitere Kreise – zum Weiterdenken an. Sie finden den Podcast unter News hier (rechts «Videos» anklicken).

Spitex Verband Kt. Zürich: Konzept Pflegende Angehörige als Spitex-Mitarbeitende
Der Spitex Verband Kt. ZH hat ein umfassendes Konzept erarbeitet, um die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Diese erhalten einen fairen Lohn und arbeiten zu guten Bedingungen. Gleichzeitig werden den Gemeinden keine Restkosten verrechnet, weil in diesem Modell kein Gewinn erwirtschaftet wird. Mit dem neuen Konzept hat der kantonale Spitex-Verband eine Win-win Situation geschaffen, von der sowohl die pflegenden Angehörigen als auch die Gemeinden profitieren! In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Nationaler Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS): Code of Conduct zum Thema pflegende Angehörige
Die ASPS hat einen Code of Conduct Angehörigenpflege verabschiedet. Er soll Klarheit über die Regeln bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen bei privaten Spitex-Organisationen schaffen, die Qualität in der Pflege zu Hause sichern und als Grundlage für eine künftige gesetzliche Regelung dienen. Mehr Infos finden Sie hier.

GERONTOLOGIE.CH: Interview mit Mark A. Wisskirchen
Der Fachverband interessiert sich für die GeKoZH – der ersten Gesundheitskonferenz in der Schweiz. In einem kurzen Interview gibt der GeKoZH-Präsident, Mark A. Wisskirchen, Auskunft über die Aufgaben und Anliegen der GeKoZH.