Pflegende Angehörige: Kantonale Massnahmen zum Anstellungsmodell
Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Deshalb begrüsst es die GeKoZH grundsätzlich, dass ihre Leistungen anerkannt und entschädigt werden. Die GeKoZH setzte sich intensiv für klare kantonale Rahmenbedingungen ein. Die Gesundheitsdirektion hat nun entsprechende kantonale Massnahmen beschlossen:
· Pflegequalität: Verbindliche Mindestanforderungen zur Ausbildung und Begleitung.
· Finanzierung: Separater und tieferer maximaler Pflegerestkostenbeitrag (sog. Normdefizit) für Grundpflege
durch pflegende Angehörige ab 1. Januar 2026.
· Transparenz: Ab 1. Januar 2026 müssen Spitex-Organisationen bei der Rechnungsstellung gegenüber den Gemeinden separat ausweisen, wie viele Pflegestunden durch Angehörige erbracht wurden.
Pflegende Angehörige: GeKoZH-Bericht
Eine GeKoZH-Arbeitsgruppe hat sich vertieft mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen befasst. Dazu hat sie Daten aus 15 Städten und Gemeinden zu den Pflegeleistungen ausgewertet. Die Analyse belegt ein starkes Wachstum der Grundpflegleistungen derjenigen Spitex-Organisationen, die sich auf die Anstellung von Angehörigen spezialisiert haben und ansonsten keine oder kaum eigene Spitex-Leistungen erbringen. Besonders auffällig ist, dass diese Organisationen überdurchschnittlich viele Stunden pro KlientIn verrechnen. Die Recherchen zeigen auf, dass andere Kantone diesem Geschäftsmodell bereits mit spezifischen Regulierungen zur Finanzierung und Qualitätssicherung begegnen.
Gestützt auf die fundierte Analyse zeigt die GeKoZH Lösungsansätze für die drei föderalen Ebenen auf und ortet dringlichen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene: Sie fordert, dass die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die Grundpflege (KLV-C-Leistungen), die durch pflegende Angehörige erbracht wird, separate, tiefere Normdefizite festsetzt und Qualitätsanforderungen verbindlich festlegt sowie deren Einhaltung durch die Spitex-Organisationen kontrolliert.
Die GeKoZH-Mitglieder haben den Bericht an Mitgliederversammlung vom 12. Juni 2025 verabschiedet. Sie finden den GeKoZH-Bericht hier. Die GeKoZH begrüsst die kantonalen Massnahmen und deren rasche Umsetzung. Für weitere Informationen verweisen wir auf GeKoZH-Medienmitteilung und die Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 14. August 2025.
Kantonales Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen»
Die Gesundheitsdirektion startet am 1. Januar 2026 mit dem dreijährigen Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen», um den Einsatz von Mobilen Palliative Care Teams im ganzen Kanton Zürich zu ermöglichen. Die Teams unterstützen das Pflegepersonal der Pflegeheime in komplexen palliativen Situationen. Die GeKoZH war an der Projektplanung und der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beteiligt. Die Gesundheitsdirektion führt derzeit Informationsveranstaltungen zum Pilotprojekt für die Gemeinden und Pflegeheime durch. Im Rahmen der Veranstaltungen werden Einzelheiten zum Pilotprojekt vorgestellt und Fragen im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis beantwortet. Die Termine für die Informationsveranstaltungen mit dem jeweiligen Link für die Registrierung sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheitsdirektion Palliative Care | Kanton Zürich.
Stärkung der Betreuung im Alter: Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV)
Am 1. Januar 2025 trat die angepasste ZLV in Kraft. Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und -erbringer anerkannt. Mit diesen gezielten Anpassungen werden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Umsetzungshilfen Zusatzleistungsverordnung (ZLV)
Das kantonale Sozialamt hat Informationen und Dokumente zur Umsetzung der Änderungen in der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) in Zusammenarbeit mit der Paul Schiller Stiftung und der Hochschule Luzern erstellt. Sie finden die Umsetzungshilfen hier.
Abklärungsinstrumente Bedarf Betreuungsleistungen
Zur Abklärung des Bedarfs wurden verschiedene Instrumente entwickelt.
Abklärungsinstruments ELSA – Erhalt der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter
Die Stadt Zürich hat dieses Instrument mit der Berner Fachhochschule (BFH) entwickelt. Es umfasst fünf Abklärungsbereiche: Selbsteinschätzung, Selbstständigkeit/Bewegung/Mobilität, Ernährungszustand, kognitive Leistungsfähigkeit sowie soziales Umfeld. Die Stadt Zürich stellt das Abklärungsinstrument ELSA den interessierten Gemeinden und ZL-Durchführungsstellen als Mustervorlage zur Verfügung. Für die Anwendung des Instruments hat die BFH in Zusammenarbeit mit der GeKoZH einen Praxisleitfaden und einen Auswertungsschlüssel erstellt. Der Leitfaden erläutert, wie interessierte Gemeinden das Abklärungsinstrument ELSA zusammen mit dem ebenfalls neu erstellten Auswertungsschlüssel einsetzen können, um den Betreuungsbedarf und die passendenden Leistungsangebote für ältere Menschen zu ermitteln. Sie finden die Unterlagen unter folgenden Links:
Abklärungsinstrument für psychosoziale Betreuung im Alter
Dieses Abklärungsinstrument stellt die Paul Schiller Stiftung zur Verfügung. Das von Prof. Dr. Carlo Knöpfel entwickelte Abklärungsinstrument für psychosoziale Betreuung im Alter steht als PDF zur Verfügung und kann direkt als digitales Formular angewendet werden. Es bietet einen Gesprächsleitfaden zu sieben Abklärungsbereichen, sozialdiagnostische Tools sowie eine Auswertung und einen darauf basierenden Betreuungsplan als Resultat der Abklärung. Alle Inforationen zu diesem Instrument finden Sie hier.
Merkblatt zur Melderechtlichen Erfassung von Personen in Alters- und Pflegeheimen
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat ein Merkblatt zur melderechtlichen Erfassung von Personen in Alters- und Pflegeheimen publiziert. Eine Niederlassung in der Gemeinde des Pflegeheims ändert nichts an der Anwendung des Pflegegesetzes, da für die Pflegefinanzierung der Wohnort vor Eintritt ins Pflegeheim massgebend ist. Das Merkblatt finden Sie hier.
GeKoZH-Projekt Pflegefinanzierung mit Fokus nicht beauftragte Spitex-Organisationen
Eine neue Arbeitsgruppe der GeKoZH befasst sich mit den vielen unterschiedlichen Einzelrechnungen, die manchmal schwer nachvollziehbar sind. Derzeit führt die Arbeitsgruppe eine Online-Befragung unter den Mitgliedsgemeinden durch, um ihre Erfahrungen und Probleme mit Einzelrechnungen zusammenzustellen. In einem weiteren Teilprojekt überprüft die GeKoZH, ob das Spitex-Finanzmanual eingehalten wird, weil diese Zahlen in die Spitex-Statistik und die Normkostenberechnung einfliessen. Und schliesslich sucht die GeKoZH in einem dritten Teilprojekt nach Lösungsansätzen im Umgang mit pflegenden Angehörigen als Spitex-Angestellte. Bei Fragen zu diesem Projekt können Sie sich direkt per E-Mail bei
Pflegende Angehörige: Podcast mit Mark A. Wisskirchen
Im Podcast Politik im Dialog des Projekts «pasa bene» diskutieren Ständerätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte, Kt. AG), Stadtrat Mark A. Wisskirchen (EVP, Kloten, Präsident GeKoZH) und Gemeinderätin Gaby Oberson (Exekutive, SP, Hochdorf, Kt. LU) über das Anstellungsmodell. Die Quintessenz: Die Arbeit von pflegenden Angehörigen muss bewertet und gestützt darauf vergütet werden. Zahlreiche Zwischentöne aus der Diskussion regen die Politik – und auch weitere Kreise – zum Weiterdenken an. Sie finden den Podcast unter News hier (rechts «Videos» anklicken).
Neue Kantonale Bettenplanung
Die kantonale Bettenplanung ist auf Kurs und die Vernehmlassung des dazugehörigen Versorgungsberichts ist für Anfang 2025 geplant. In jeder der 18 Versorgungsregionen haben sich um die einzelnen Verantwortlichen Arbeitsgruppen gebildet, die sich vertieft mit der Bedarfsprognose und ihren Komplexitäten befassen. Einzelne Themen werden in kleineren Gruppen mit der Gesundheitsdirektion geklärt. GeKoZH und GPV sind in regelmässigem Austausch mit der Gesundheitsdirektion, allfällige Fragen oder Kommentare richten Sie bitte an
GeKoZH: Neue Kantonale Bettenplanung und die Rolle der Gemeinden
An der MV 2024 wurde die kantonale Bettenplanung thematisiert. Dominic Bentz hat die Anliegen der GeKoZH erörtert, die vom GeKoZH-Bericht zur Versorgungsplanung hergeleitet wurden. Urs Borer präsentierte Rolle und Aufgaben der neu gebildeten Versorgungsgemeinden
(s. Präsentation dazu hier). Tina Schmid zeigte auf, worauf die Versorgungsregionen bei der neuen Bedarfsprognose für ihre Region achten sollten, wenn sie diese überprüfen (s. Präsentation hier). In der anschliessenden Fragerunde wurden inhaltliche Fragen und der knappe Zeitplan sowie die Chancen und Herausforderungen für die Gemeinden bei der Mitwirkung in diesem Projekt diskutiert.
Spitex Verband Kt. Zürich: Konzept Pflegende Angehörige als Spitex-Mitarbeitende
Der Spitex Verband Kt. ZH hat ein umfassendes Konzept erarbeitet, um die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Diese erhalten einen fairen Lohn und arbeiten zu guten Bedingungen. Gleichzeitig werden den Gemeinden keine Restkosten verrechnet, weil in diesem Modell kein Gewinn erwirtschaftet wird. Mit dem neuen Konzept hat der kantonale Spitex-Verband eine Win-win Situation geschaffen, von der sowohl die pflegenden Angehörigen als auch die Gemeinden profitieren! In diesem Artikel erfahren Sie mehr.
Nationaler Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS): Code of Conduct zum Thema pflegende Angehörige
Die ASPS hat einen Code of Conduct Angehörigenpflege verabschiedet. Er soll Klarheit über die Regeln bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen bei privaten Spitex-Organisationen schaffen, die Qualität in der Pflege zu Hause sichern und als Grundlage für eine künftige gesetzliche Regelung dienen. Mehr Infos finden Sie hier.
Swiss-Carers: Übersicht Finanzhilfen für Angehörige für Betreuung
Der Verein hat eine Übersicht zusammengestellt, für den Kanton Zürich werden je nach Gemeinde unterschiedliche Möglichkeiten aufgelistet.
Obsan: Angebotsstrukturen der psychiatrischen Versorgung
Im Kurzbericht wird die psychiatrische Versorgung mit den unterschiedlichen Angebotsstrukturen sowie den regionalen Unterschieden beschrieben.
GD: Palliative Care Strategie – relevante Massnahmen für Zürcher Gemeinden
Die Gemeinden sind gemäss Pflegegesetz auch für die palliative Pflegeversorgung zuständig. In der neuen Palliative Care Strategie sind zwei Massnahmen für Gemeinden besonders relevant: Massnahme 2.1, Leistungsvereinbarung mit mobilen Palliative Care Teams und Massnahme 3.2, Leistungen der mobilen Palliative Care Teams in Langzeitinstitutionen. Alle relevanten Informationsgrundlagen finden Sie unter diesem Link: Palliative Care | Kanton Zürich. Ab 3. September 2025 werden zusätzlich die Unterlagen zu den Informationsveranstaltungen der GD verfügbar sein (s. unter «Agenda»).
GERONTOLOGIE.CH: Interview mit Mark A. Wisskirchen
Der Fachverband interessiert sich für die GeKoZH – der ersten Gesundheitskonferenz in der Schweiz. In einem kurzen Interview gibt der GeKoZH-Präsident, Mark A. Wisskirchen, Auskunft über die Aufgaben und Anliegen der GeKoZH.